Weihnachten bei uns
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Als katholische Kirchengemeinde ist die Pfarrei St. Clemens und Mauritius eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Rechtlich wird diese Körperschaft durch den Kirchenvorstand vertreten, dessen Aufgaben und Kompetenzen durch das staatliche Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens (VVG) von 1875 in der Fassung von 1924 geregelt sind. Im Abstand von 3 Jahren, zuletzt am 6./7. November 2021, wird jeweils die Hälfte der derzeit 16 Mitglieder neu gewählt, für eine Amtszeit von 6 Jahren.

Der Kirchenvorstand ist somit der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und verwaltet deren Vermögen - im Fall von St. Clemens und Mauritius insbesondere die Immobilien, beispielsweise Kirchen, Kindertagesstätten, Pfarrhäuser (mit den Pfarrbüros) und Pfarrheime -, aber auch das dort tätige Personal. Vorsitzender ist der Pfarrer; die übrigen Mitglieder werden von den Katholiken, die im Gebiet der Kirchengemeinde wohnen, und aus deren Kreis gewählt.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes leisten - mit Ausnahme des Pfarrers - ihren Dienst ehrenamtlich. Um den Arbeitsumfang zu bewältigen, hat der Kirchenvorstand Ausschüsse eingerichtet, die die nötigen Vorarbeiten für die zu fällenden Beschlüsse leisten. Seit Oktober 2015 leistet außerdem eine vom Erzbistum angestellte Verwaltungsleitung ihren Dienst in unserer Gemeinde. Ziel ist, durch eine Professionalisierung der Verwaltung den Pfarrer und damit indirekt auch den Kirchenvorstand zu entlasten.

Aufgrund von Umstrukturierungsprozessen in den Rendanturen, die für die Erstellung unserer Jahresabschlüsse zuständig sind, liegen derzeit keine Jahresabschlüsse vor. Sie erhalten hier lesenswerte Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde sowie über Maßnahmen des Kirchenvorstand.

Mitteilungen für den Kirchenvorstand sind an die offizielle Adresse der Kirchengemeinde zu richten.

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