‚Eingeschränkter Pandemiebetrieb‘
in Kindertageseinrichtungen ab dem 11.01.2021 in NRW
Nach dem Appell des MKFFI vom 11.12.2020, Kinder nach Möglichkeit nicht in die Betreuung der Kitas zu geben, wurde nun zum 11.01.2021 der eingeschränkte Pandemiebetrieb eingeführt. Damit endet der seit dem 17. August 2020 wiederaufgenommene „normale“ Regelbetrieb unter Beachtung der allgemein geltenden Hygienemaßnahmen. Diese Verordnung gilt vorläufig bis zum 31.01.2021. Zu den Details informieren die folgenden Verordnungen:
Grundsätzlich gilt, dass die Kitas geöffnet sind. Die Betreuungsangebote werden vorgehalten. Es liegt im Ermessen der Eltern, ob eine Betreuung zu Hause nicht stattfinden kann, ein Nachweis, z.B. eine Bescheinigung des Arbeitgebers, muss nicht vorgelegt werden. Dennoch appelliert Herr Minister Dr. Stamp intensiv an die Eltern, nach Möglichkeit auf die Betreuung durch die Kita zu verzichten (Anlage Elternbrief).
Dennoch gelten wesentliche Einschränkungen in den Kitas:
Kinderbetreuung in festen Gruppen
- Die Betreuung hat in festen Gruppen zu erfolgen, d.h. es gelten fest zugeordnete und genutzte Räumlichkeiten.
- Die Gruppenbetreuung hat eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) mit einem festen Personalstamm.
- Die einzelnen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben.
- Offene und teiloffene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.
Einschränkung von Betreuungszeiten
- Die individuellen Betreuungszeiten werden um 10 Stunden eingeschränkt
- für Kinder mit einem Betreuungsvertrag von 25 Stunden auf 15 Stunden,
- für Kinder mit einem Betreuungsvertrag von 35 Stunden auf 25 Stunden,
- für Kinder mit einem Betreuungsvertrag von 45 Stunden auf 35 Stunden.
Um den pandemiebedingten Gefahren und Herausforderungen weiterhin in bestmöglicher Weise zu begegnen, wurden seitens der zuständigen Landesbehörden für den Kitabetrieb begleitende Empfehlungen ausgesprochen, die ebenfalls ab dem 11.01.2021 Beachtung finden sollen.
- Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen.
- Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.
- Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden.
- Notwendige Hygienemaßnahmen sind entsprechend dem Hygiene- und Infektionskonzept der Einrichtung umzusetzen.
Kinder mit Krankheitssymptomen
- Grundsätzlich gilt, dass Kinder mit Fieber und Symptomen, die auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, nicht betreut werden sollen. Treten die Symptome in der Einrichtung auf, sind die Kinder von den Eltern abzuholen.
- Ein besonderes Augenmerk gilt für Symptome, die auch für eine COVID-19-Erkrankung kennzeichnend sein können (wie z.B. Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, Verlust des Geruchs-/Geschmacksinns, Muskel- und Gliederschmerzen). Eltern sind in der Verantwortung, die Symptome ggf. ärztlich abzuklären.
- Auch Schnupfen kann auf eine COVIS-19-Erkrankung hindeuten. Es wird empfohlen, Kinder 24 Stunden zu Hause zu beobachten, ob weitere Symptome hinzukommen. Wenn das nicht der Fall ist, können die Kinder wieder in der Einrichtung betreut werden.
Das Land Rheinland-Pfalz hat in der Regel vergleichbare, zum Teil jedoch auch abweichende Vorgaben erlassen, über die die Kita-Einrichtungen informiert sind.
Zudem kann es im Fall von angezeigten Notsituationen (Erkrankung des Betreuungspersonals, Quarantänemaßnahmen etc.) zu einer Reduktion von Angeboten kommen müssen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Gemeinsam mit den Trägern tun wir alles Mögliche, um auch mit den beschriebenen Einschränkungen einen geregelten Betrieb auf gewohnt hohem Niveau sicherzustellen.
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich gerne an das Referat Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Erzbistum Köln (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).